Auspüren von Personen mittels IT

Rechtsprechung zu Mobbing und Bossing

Eine Auswahl an einschlägigen Urteilen

Kollegin mobben kostet den Arbeitsplatz:

Das LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 21.10.2009, Az.: 3 Sa 224/09) beschäftigte sich mit der Frage, ob das Bedrohen einer Kollegin eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, und bejahte dies.

Im vorliegenden Fall bedrohte eine Verkäuferin die Auszubildende einer Bäckerei u.a. mit den Worten:"Wer mich beim Chef anmachen will, den mache ich platt." Überdies fiel die Verkäuferin zuvor mehrfach wegen ihres Verhaltens negativ auf.

Das LAG entschied, dass der Arbeitgeber zur Einhaltung des Betriebsfriedens geeignete Maßnahmen durchführen kann, um ein geordnetes Zusammenleben im Betrieb zu gewährleisten. Hierzu gehöre auch die fristlose Kündigung.

Systematisches Mobben kann zu Schadenersatz führen:

Das BAG entschied durch Urteil vom 16.05.2007, Az.: 8 AZR 709/06, dass zur Beurteilung des Vorliegens von Schadenersatzforderungen wegen Mobbings eine Gesamtschau aller Mobbingereignisse notwendig ist.

Eine wirksame vertraglich vereinbarte Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen gilt zwar grundsätzlich auch bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, jedoch sind beim sog. Mobbing die Besonderheiten insoweit zu beachten, dass Mobbing sich nicht aus einer, sondern mehreren Handlungen zusammensetzt. Die Vorinstanz hatte somit fehlerhaft die Einzelakte bewertet, die innerhalb von sechs Monaten vor der erstmaligen Geltendmachung der Ansprüche lagen.

Gericht verurteilt Arbeitgeber zu Schmerzensgeld wegen Mobbing:

Das LAG Niedersachsen verurteilte einen Arbeitgeber in der Entscheidung vom 12.10.2005, Az.: 6 Sa 2132/03 zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 24.000,- Euro wegen Verletzung der Gesundheit.

Grund war, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer in Anwesenheit von Kunden derart beleidigte, dass der Arbeitnehmer eine zweijährige Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung erlitt.

Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Mobbing:

Das Arbeitsgericht Cottbus verurteilte am 08.07.2009 (Az.: 7 Ca 1960/08) einen Arbeitgeber auf Zahlung von 30.000,- Euro Schmerzensgeld an einen Arbeitnehmer. Darüber hinaus wurde der Arbeitgeber verpflichtet, alle durch Mobben entstandenen Schäden zu ersetzen.

Im konkreten Fall versuchte der Arbeitgeber, einen Mitarbeiter durch verschiedene schikanöse Maßnahmen aus dem Unternehmen zu drängen.

Zu dem Urteil gelangen Sie hier.

Auch Sie als Vorgesetzter sollten auf Mobbing reagieren:

Schadenersatz nach Beleidigungen und Drohungen durch den Personalleiter:

Das Hessische LAG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: 7 Sa 520/05, entschied, dass das Beschimpfen eines Arbeitnehmers in extremer vulgärer Weise durch einen Personalleiter auch zur Haftung des Arbeitgebers führen kann gem. § 278 BGB.

Löst der Arbeitnehmer wegen der Vorfälle das Arbeitsverhältnis, so kann ihm gem. § 628 II BGB eine angemessene Abfindung zustehen.

Mobbing durch Mitarbeiter führt zur außerordentlichen Kündigung:

Das LAG Thüringen entschied durch Urteil vom 15.02.2000 (Az.: 5 Sa 102/2000), dass sog. Mobbing durchaus zur fristlosen Kündigung führen kann.

Es führte in der Begründung u.a. aus:

"Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der Ehre oder der Gesundheit, die nach der bestehenden, durch Fehlen eines Anti-Mobbing-Gesetzes gekennzeichneten Rechtslage für die mit rechtlichen Konsequenzen erfolgende Erfassung des Mobbings erforderlich ist, kann grundsätzlich die Aufkündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, weil durch derartige Handlungen in der Regel zugleich in gravierender Form die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt werden."

Alle Urteile behandeln Einzelfallentscheidungen!

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