Abwicklung des Detektivauftrages

Typische Abwicklung eines Detektivauftrages
Für Sie der Ausnahmestand - Für uns Routine

Kontaktaufnahme
Hier möchten wir Ihnen zur Veranschaulichung den typischen Ablauf einer Beauftragung unserer Detektei schildern. Bei dem Erfordernis der Beweisermittlung bzw. Beweissicherung verfahren wir in der Regel wie folgt:
Im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgespräches (telefonisch oder persönlich) erörtern wir Ihr Problem und erfassen mit Ihnen den relevanten Sachverhalt. Dieser sollte beinhalten: Namen, Daten, Fakten und zusätzlich Ihre Vermutungen.
Hierbei sind je nach Sachlage unterschiedlichste Informationen für eine spätere Beurteilung erforderlich. Sprechen Sie mit uns bitte bereits im Vorhinein ab, welche Informationen für eine sachgerechte Bearbeitung Ihrer Angelegenheit hilfreich sind, und haben Sie keine Scheu, uns Ihre Probleme offen zu schildern.
Übrigens: Die Beratungsgespräche werden üblicherweise direkt durch unseren Geschäftsführer (ehemaliger Unternehmensanwalt und ZAD-geprüfter Detektiv) realisiert.

Analyse Ihres Verdachts
Im zweiten Schritt analysieren wir Ihren vorgetragenen Sachverhalt und zeigen Ihnen bereits im Erstberatungsgespräch problem- und sachverhaltsorientiert die Möglichkeiten unserer investigativen Arbeit auf, um Sie kurzfristig und rechtssicher zum Ziel zu führen.
Bedenken Sie bitte, dass zur qualifizierten Analyse und Problemlösung langjährige detektivische Erfahrungen, aber auch umfassendes juristisches Hintergrundwissen unabdingbar sind.
Nur die wenigsten Detekteien verfügen über einen eigenen Volljuristen, der Ihre Zielsetzung und die juristischen Rahmenbedingungen kompetent beaufsichtigen kann.
Unsere Detektei erfüllt diesen Anspruch.

Investigative Maßnahmen
Schließlich werden unsere investigativen Spezialisten für Sie tätig, national und/oder international.
Dabei greifen wir auf Mitarbeiter mit Erfahrungen in den unterschiedlichsten Sachgebieten zu. Der besondere Nutzen liegt darin, dass wir je nach Aufgabenstellung den oder die richtigen Spezialisten hinzuziehen können.
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Ergebnis und Bericht
Nachdem die operativen Tätigkeiten beendet wurden, erhalten Sie von uns einen ausführlichen und juristisch geprüften Schriftbericht über objektive Feststellungen bzw. Beweise. Je nach Aufgabenstellung wird der Bericht ergänzt durch Foto- oder Videodokumentationen, Tabellen, Charts. Im Rahmen der Ermittlungen erhaltene Sachbeweise händigen wir an Sie oder auf Wunsch an Ihren anwaltlichen Vertreter aus.
Auf Wunsch übersetzen wir Ihnen unseren deutschen Bericht z.B. durch unseren allgemein beeidigten und ermächtigten Übersetzer (promovierter Volljurist, Maître en Droit, LL.M.) in alle gängigen Sprachen.
Gemeinsam mit Ihnen und nach Möglichkeit auch zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand werden schließlich die in dem Schriftbericht eruierten Ergebnisse analysiert.
Falls erforderlich, arbeiten wir auch mit Ermittlungsbehörden zusammen, um letzte Beweise z.B. mittels Durchsuchungen oder anderer staatlich veranlasster Maßnahmen zu erlangen.
Für ein bestehendes oder angestrebtes Gerichtsverfahren händigen wir Ihnen etwaige durch uns erlangte Sachbeweise natürlich aus.
Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle.