
-


- PROOF-MANAGEMENT in Medien und Fachpresse FOCUS+ Handelsblatt stern Süddeutsche Zeitung WELT Online WELT am Sonntag WAZ WDR HR SWR ZAU ZAU: Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen.
TÜV Rheinland geprüft: unser IT-Forensiker als IT Forensic Mobil Expert und IT Forensic Windows Expert.
Trennung vom Arbeitnehmer
Der heikelste Abschnitt eines Arbeitsverhältnisses ist sein Ende.
Steht das Ausscheiden eines Mitarbeiters fest, ändert sich etwas, das in keinem Vertrag steht: die Interessenlage. Wer geht, hat oft noch wochenlang Zugriff auf Unterlagen, Daten und Kontakte, die für das Unternehmen erheblichen Wert haben, für ihn selbst aber ab dem Tag des Ausscheidens einen ganz anderen.
Diese Seite beschreibt, worauf Sie in dieser Zeit achten sollten, was in den ersten Tagen zu sichern ist, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie sich eine Datenmitnahme belegen lässt.
Womit wir in solchen Fällen beauftragt werden- Firmengeräte forensisch sichern
- Datenmitnahme nachweisen
- Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot belegen
- Verrat von Geschäftsgeheimnissen aufklären
- Verdachtskündigung gerichtsfest untermauern
- Mitarbeiterinterviews führen
Aufnahme mit KI bearbeitet Wie sensibel sind Ihre Interna?
Je nach Position im Unternehmen hat ein Arbeitnehmer sehr unterschiedliche Zugriffsmöglichkeiten auf wertvolle Informationen, sei es in Papierform, als Aufzeichnung oder als Datei:
- Unternehmensinnovationen und Entwicklungsstände
- Patentanmeldungen und wissenschaftliche Erkenntnisse
- Marketingstrategien und Angebotsplanungen
- Vertragspartner und Kundendaten
- Preiskalkulationen und Gewinnmargen
- Absatz- und Umsatzzahlen
- weitere Informationen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind
Wer glaubt, diese Informationen hätten für jemanden, der das Unternehmen in Kürze verlässt, keinen Wert mehr, irrt. Sie sind häufig genau dann am wertvollsten. Aus Erfahrung halten wir es für fahrlässig, allein auf ein sauberes Ausscheiden zu vertrauen.
Wofür diese Informationen nützlich sindAus der Sicht dessen, der geht, haben Ihre Unterlagen einen sehr konkreten Nutzen:
- für die eigene Selbständigkeit
- für die spätere Tätigkeit beim Wettbewerber
- für den Verkauf an die Konkurrenz
- für die Weitergabe an Presse und Medien
- für eine Erpressung der Firmenleitung
- für die Weitergabe an Aufsichtsbehörden oder andere Stellen
Jede dieser Möglichkeiten verletzt Ihre Interessen erheblich, und vielfach ist sie zugleich strafbar.
Nicht jede Mitnahme geschieht heimlich. Vieles wird schlicht kopiert, weitergeleitet oder ausgedruckt, solange der Zugang noch besteht. Kritisch ist die Spanne zwischen dem Tag, an dem das Ausscheiden feststeht, und dem Tag, an dem der letzte Zugang erlischt. In größeren Unternehmen liegen dazwischen regelmäßig mehrere Wochen, in denen der Zugriff auf alles unverändert weiterbesteht, während das Interesse an diesem Zugriff ein anderes geworden ist.
Hinzu kommt, dass in dieser Phase kaum jemand hinsieht. Die Aufgaben werden bereits übergeben, Zuständigkeiten sind unklar, und ein letzter Zugriff auf eine Datei fällt niemandem auf. Genau deshalb sind es selten spektakuläre Vorgänge, die später Schaden anrichten, sondern ganz gewöhnliche.
Die ersten Tage nach der Kündigung
Was in diesen Tagen geschieht, entscheidet später darüber, ob Sie etwas in der Hand haben. Sechs Punkte, in dieser Reihenfolge:
- 1 Zugriffsrechte prüfen und einschränken, und zwar dokumentiert. Wer wann welchen Zugang verloren hat, ist später Teil des Nachweises.
- 2 Firmengeräte zurückfordern, also Laptop, Diensttelefon, Datenträger und Zugangsmittel.
- 3 Zurückgegebene Geräte nicht einschalten und nicht weitergeben. Jeder Start verändert Daten auf dem Datenträger.
- 4 Protokolle sichern, solange es sie gibt: Anmeldungen, Dateizugriffe, Druckaufträge, angeschlossene Datenträger, Postausgang. Viele Systeme überschreiben diese Einträge nach wenigen Wochen.
- 5 Freistellung durch Ihren Rechtsbeistand prüfen lassen. Sie beendet den Zugriff, ohne das Arbeitsverhältnis zu berühren.
- 6 Erst danach den Mitarbeiter ansprechen. Wer zu früh konfrontiert, gibt dem anderen die Gelegenheit aufzuräumen.
Der zurückgegebene Laptop wird von der eigenen IT-Abteilung durchsucht, um zu sehen, ob etwas fehlt. Das ist verständlich und zerstört regelmäßig genau die Spuren, auf die es ankommt: Zeitstempel, gelöschte Bereiche, Reste angeschlossener Datenträger. Danach lässt sich zwar noch sagen, was auf dem Gerät ist, aber nicht mehr beweisen, wer wann was damit gemacht hat.
Was Sie rechtlich in der Hand haben
Seit dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen aus dem Jahr 2019 gilt eine Information nur dann als Geschäftsgeheimnis, wenn sie Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen ist (Paragraph 2 Nummer 1 Buchstabe b GeschGehG).
Wer keine Zugriffsbeschränkungen, keine Vertraulichkeitsvereinbarungen und keine Dokumentation vorweisen kann, steht im Streitfall ohne geschütztes Geheimnis da, so wertvoll die Information auch sein mag. Das ist der Punkt, an dem in der Praxis die meisten Verfahren kippen, und zwar bevor es überhaupt um die Frage geht, wer was mitgenommen hat.
Es untersagt dem Ausscheidenden für einen begrenzten Zeitraum eine Konkurrenztätigkeit, bedarf aber der Schriftform und ist nur verbindlich, wenn es eine Entschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen vorsieht (Paragraphen 74 folgende HGB).
Länger als zwei Jahre darf es nicht gelten. Fehlt die Entschädigung oder die Schriftform, ist das Verbot unverbindlich, und der Ausscheidende darf sich daran halten oder eben nicht.
In der Praxis stellt sich die Frage allerdings selten so grundsätzlich. Meist geht es darum, ob eine bestimmte Tätigkeit noch erlaubt war, und das entscheidet sich an dem, was tatsächlich geschehen ist, nicht an der Vertragsklausel.
- Beseitigung und Unterlassung nach Paragraph 6 GeschGehG
- Schadensersatz nach Paragraph 10 GeschGehG
- Herausgabe des Erlangten nach Paragraph 667 BGB
- außerordentliche Kündigung nach Paragraph 626 BGB, innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis
- Strafbarkeit nach Paragraph 23 GeschGehG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Alle diese Ansprüche haben eines gemeinsam: Sie nützen nur, wenn sich der Vorgang belegen lässt. Daran scheitern die meisten Fälle, nicht am Recht.
Die Zweiwochenfrist des Paragraphen 626 BGB macht es besonders eng: Sie beginnt zu laufen, sobald Sie zuverlässige Kenntnis von den maßgeblichen Tatsachen haben. Wer zu lange selbst nachforscht, verliert die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, während der Nachweis noch aussteht.
Vorsorgen, bevor es so weit ist
Die Freistellung und was sie leistetDie Freistellung gehört in größeren Betrieben zur gängigen Praxis. Sie entbindet den Mitarbeiter bis zum regulären Ende des Arbeitsverhältnisses von der Pflicht zur Arbeitsleistung, während die Vergütung weiterläuft. Ihr wesentlicher Vorteil ist ein praktischer: Der Zugang zu Daten und Räumen endet sofort, nicht erst mit dem letzten Arbeitstag.
Ob sie im Einzelfall zulässig ist, sollte Ihr Rechtsbeistand zeitnah prüfen, denn sie berührt unter anderem den Urlaubsanspruch und ein etwaiges Wettbewerbsverbot.
Worauf Sie bis zum letzten Tag achten- Diensttelefone und deren Datenbestände, die sich zentral sperren oder löschen lassen
- Daten auf dem Firmenrechner, die nur noch so weit zugänglich sein sollten wie unbedingt nötig
- ausgehändigte Firmenlaptops und mobile Datenträger, bei denen sich die sofortige Rückgabe anbietet
- Zugänge zu sensiblen Räumen und Aktenschränken
- Überstunden. Ist es wirklich nötig, dass der Mitarbeiter nach Büroschluss allein im Haus ist?
- anstehende Kundentermine, die er nicht mehr wahrnehmen muss
Auch der einvernehmliche Weg endet mit einem Zeitraum, in dem Zugriffe noch möglich sind. Sie beendet den Zugang, nicht aber das, was vorher bereits abgeflossen ist. Wer erst freistellt und dann feststellt, dass Unterlagen fehlen, hat den Zugriff gestoppt und die Spuren trotzdem noch vor sich.
Damit Sie nicht improvisieren müssen, empfiehlt sich ein schriftlicher Ablauf für den Fall, dass das Ausscheiden bekannt wird. Wer ihn einmal mit qualifiziertem Rechtsbeistand erarbeitet, erfüllt damit zugleich einen Teil der Geheimhaltungsmaßnahmen, die das Gesetz verlangt.
Hineingehören im Kern vier Dinge: wer informiert wird und in welcher Reihenfolge, welche Zugänge wann erlischen, wer die Geräte entgegennimmt und wo sie bis zur Klärung liegen, und ab welchem Punkt Sie externe Hilfe hinzuziehen. Zwei Seiten genügen dafür.
- Kündigung durch den Arbeitnehmer
- verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
- personenbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
- betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
- Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber
- ein gegenseitiger Aufhebungsvertrag
Welcher Weg beschritten wird, sagt wenig darüber aus, wie sicher Ihre Unterlagen in den letzten Wochen sind. Auch eine einvernehmliche Trennung schließt nicht aus, dass jemand vorsorgt.
Wenn der Verdacht schon besteht
Haben Sie begründeten Anlass zu der Annahme, dass Unterlagen oder Daten das Haus verlassen haben, die sich nicht in fremdem Besitz befinden dürfen, dann zählt zweierlei: Schnelligkeit und die richtige Reihenfolge.
Wir prüfen, welche Wege der Beweisgewinnung in Ihrem Fall offenstehen, sichern die Datenträger forensisch, bevor sich etwas verändert, und werten sie aus. Was dabei herauskommt, dokumentieren wir so, dass es sich später verwenden lässt, sei es gegenüber dem Betroffenen, im arbeitsgerichtlichen Verfahren oder gegenüber der Staatsanwaltschaft.
Dass die Detektei PROOF-MANAGEMENT von einem Volljuristen mit zwei Staatsexamen geführt wird, ist an dieser Stelle kein Werbesatz, sondern der Unterschied zwischen einer Feststellung und einem verwertbaren Beweis.
Wichtig ist, schnell zu reagieren, damit Spuren im Unternehmen nicht verwischt werden. Protokolle sind oft nur wenige Wochen verfügbar.
Forensische Sicherung von Rechnern, Diensttelefonen und Datenträgern, bevor sich etwas verändert. - eine forensische Sicherung des Geräts, bevor sich etwas ändert
- die Auswertung mit Zeitstempeln und Zugriffsspuren
- einen Bericht, der auf die spätere Verwendung ausgerichtet ist
- die Einordnung, was sich daraus rechtlich ableiten lässt
- auf Wunsch die Aussage als Zeuge im Verfahren
- seit wann das Ausscheiden feststeht und auf welchem Weg
- welche Geräte ausgegeben waren und was davon zurück ist
- ob eines der Geräte nach der Rückgabe eingeschaltet wurde
- welche Protokolle Ihre IT noch vorhält und wie lange
- was Sie mit dem Ergebnis erreichen wollen
Zwei Wege, je nachdem, wo Sie stehen
Der Verdacht besteht bereitsDann rufen Sie an, bevor Sie das Gerät einschalten oder den Mitarbeiter ansprechen. In einem kurzen Gespräch klären wir, was sich in Ihrem Fall noch sichern lässt und was bereits verloren ist. Danach nennen wir Ihnen Umfang und Kosten, in vielen Fällen als Festpreis.
Sie wollen vorsorgenDann geht es um den Ablauf für den Ernstfall und um die Geheimhaltungsmaßnahmen, ohne die das Gesetz Ihre Informationen nicht schützt. Auch dazu sprechen wir zunächst am Telefon.
