Auspüren von Personen mittels IT

Die Deutung der Handschrift

Die Aufgabe der in dieser Rubrik nicht behandelten forensischen Schriftgutachter ist es, Handschriftenvergleiche, meist Unterschriftenvergleiche anzustellen.

Die hier angesprochenen grafologischen Gutachter (früher: "Graphologen", heute: "Grafologen") hingegen befassen sich mit der Deutung der Handschrift, um die Persönlichkeit des Urhebers aus psychologischer Sicht aufzuschlüsseln bzw. zu "diagnostizieren".

So ist es entsprechend geschulten Sachverständigen durchaus möglich, aufgrund von Untersuchungen der Handschrift Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Urhebers zu ziehen hinsichtlich seiner persönlichen Kreativität, Loyalität, Intelligenz etc..

Das grafologische Gutachten dient also in erster Linie dazu, die Persönlichkeitsmerkmale eines Individuums in psychologischer Hinsicht zu bestimmen und zu analysieren. Man spricht daher auch von der sog. Schriftpsychologie.

Im Gegensatz zum forensischen Handschriftenvergleich ist der Urheber bzw. Verfasser des Schriftstückes im Falle eines grafologischen Gutachtens meist, aber nicht immer bekannt.

Grafologische Gutachten sind hinsichtlich ihres Beweiswertes etwa vor Gericht im höchsten Maße umstritten, wenngleich ihnen als zusätzliche Ermittlungsmethode zum Beispiel in Fällen von anonymen Hinweisen und Erpresserschreiben unterstützende Funktion im Rahmen eines "Profiling" zugesprochen werden kann und das Gewinnen nützlicher Hinweise über den Urheber bzw. Täter nicht grundsätzlich abgesprochen werden sollte.

Im Übrigen spielen grafologische Gutachten von handschriftlich verfassten Lebensläufen vereinzelt bei der Bewerberauswahl in Unternehmen eine Rolle, wenn wichtige bzw. sensible Positionen zu besetzen sind.

Weitere Informationen zur Bewerberauswahl und zum Bewerbungsbetrug lesen Sie hier.

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