Erste Instanz
Für Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis ist das Arbeitsgericht Köln zuständig, Blumenthalstraße 33.
Sein Bezirk ist die Stadt Köln, der Rhein-Erft-Kreis und der Rheinisch-Bergische Kreis, dieser ohne die Gemeinden Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen. Bergisch Gladbach gehört ausdrücklich dazu.






