Rechtsprechung zur Schwarzarbeit

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Schwarzarbeit gerät ins Wanken

Ein über 50 Jahre alter Arbeitnehmer (Schweißer) meldete sich beim Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist arbeitsunfähig, nachdem ihm betriebsbedingt gekündigt wurde.

Der Arbeitgeber traute der Arbeitsunfähigkeit nicht und ließ einen Detektiv den Wahrheitsgehalt der Krankmeldung überprüfen. Der Detektiv erkundigte sich sodann beim Arbeitnehmer nach diversen Tätigkeiten im Innenausbau, die vermeintlich zur Ausführung gelangen sollten, und der Arbeitnehmer bot an, diese Tätigkeiten im Rahmen von Schwarzarbeit auszuführen.

Daraufhin kündigte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos wegen vorgetäuschter Krankmeldung und durfte dies auch laut Urteil des LAG Hessen vom 01.04.2009, Az.: 6 Sa 1593/08.

Aber Achtung: Dieses Urteil birgt im Falle einer Nachahmung erhebliche Risiken. Das Provozieren eines Arbeitnehmers zu einer unrechtmäßigen Tat ist in vielen Fällen rechtswidrig und führt zu Beweisverwertungsverboten.

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